ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01/2020
Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Preise
Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ohne besondere Preisvereinbarung gelten unsere Listenpreise. Bei Kleinaufträgen bis EUR 50,-, die nicht sofort beglichen werden, kann ein Kleinmengenzuschlag von EUR 15,- erhoben werden.
2. Urheberrecht
a) Der Kunde erklärt, Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, etc.) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlagen und Dateien bzw. Berechtigter zur Vervielfältigung / Reproduktion des für ihn zu bearbeitenden Materials zu sein und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Verviel-fältigungen, etc. dennoch entstehen können, die alleinige Haftung. Wir überprüfen nicht das Vorhandensein der Urheberrechte.
b) Geldscheine, Briefmarken, Ausweisdokumente, etc. vervielfältigen wir nicht im Maßstab 1:1 und nicht in Farbe. Ebenso nehmen wir nicht Abdeckungen und Änderungen an Dokumentenvorlagen vor.
c) alle durch uns erstellen Designs, Entwürfe, Schriften, Texte usw. bleiben grundsätzlich unser geistiges Eigentum, auch wenn die aufgewendeten Zeiten und der Nebenkosten berechnet wurden. Eine Übertragung der Rechte an den Daten ist gegen eindeutige Abtretung auf besonderen Wunsch möglich.
3. Lieferung
a) Liefertermine/Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden.
b) Der Kunde hat erst nach Ablauf von fünf Werktagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung im Sinne von § 326 BGB zu setzen.
c) Sollte der Kunde aufgrund von Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung durch uns Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, haften wir dafür nur insoweit, als uns hinsichtlich der Verzögerungen grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
d) Ein dem Kunden für den Fall des Leistungsverzuges unsererseits oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserfüllung zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich bei einfacher Fahrlässigkeit unsererseits auf max. 10% des vereinbarten Herstellungspreises.
4. Versand
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche wegen der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsbestätigung verzichtet hatte.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Kunden, sofern nicht die Auslieferung durch von uns Beauftragte oder eigene Boten vereinbart wurde. Beim Versand werden Verpackungskosten (Kosten für Verpackungsmaterial, Verpackungszeit, etc.) gesondert berechnet.
5. Gewährleistung
a) Trotz größter Sorgfalt bei der Auftragsausführung möglicherweise auftretende Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tonwertwiedergabe und dgl. werden vom Kunden als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für relativ genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird von uns nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit unsachgemäße Beratung oder Produktion verschuldet sind. Bei Aufzieh-, Versiegelungs-, sowie Laminierarbeiten gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Das Endprodukt kann sich mit der Zeit sowie unter dem Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien, usw. verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
b) Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Soweit die Ware mangelhaft ist, leisten wir Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen / Ersatzlieferungen sind zulässig. Soweit allerdings auch diese Nachbesserung / Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
c) Der Kunde ist für eine Überprüfung auf mögliche Tipp-, Rechtschreib- und Grammatikfehler verantwortlich, ausschließlich ihm obliegt die Verantwortung der Überprüfung und Freigabe. Auch eine mündliche Druckfreigabe oder die reine Übergabe der Vorlagen und Dateien selbst ohne Nachprüfung berechtigt nicht zur Reklamation.
d) Für Verlust oder Beschädigung von an uns übergebenen Originalen / Vorlagen wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens EUR 1.000,- gehaftet und gegen Kostennachweis Ersatz geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen / Vorlagen sind uns binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Kunde gegen den Dritten hat.
7. Zahlung
Rechnungen sind sofort zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungenen vereinbart sind. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach der zweiten Mahnung, entfallen eingeräumte Rabatte / Boni und es gelten unsere Listenpreise. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 15,- je Rechnung gesondert berechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
8. Haftung für nicht abgeholte Originale
Für Originale / Vorlagen, die nicht innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Wir behalten uns eine Vernichtung oder Entsorgung vor.
9. Verarbeitung elektronischer Daten
a) Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, dass wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Druck, Drucker, Plotter, Digitalkopierer etc.) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
b) Der Kunde erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
c) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
d) Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlassten beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei / oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
e) Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs oder anderer Datenübertragungen wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
f) Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten.
g) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. ISDN) außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.
h) Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf eine bei uns angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde:
1) den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
2) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
3) dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die uns oder Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Kunde.
4) Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
5) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir in keiner Weise für Beschädigungen durch Datenträger und Daten jeglicher Art an anderen und fremden Geräten haften, die insbesondere durch Virenbefall und andere Schadsoftware verursacht werden.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist ausschließlich Neustadt an der Weinstraße.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführ-bare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.